Sprechstundentermin

„Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. Bei Verdacht auf eine seelische Krankheit findet im Rahmen der Sprechstunde eine orientierende diagnostische Abklärung statt; bei Patientinnen und Patienten, bei denen von keiner seelischen Krankheit ausgegangen wird, werden niedrigschwellige Hilfen empfohlen.“ (PTV10 KV Bayern)

 

Der Sprechstundentermin stellt eine unbedingte Voraussetzung für die Teilnahme an allen weiteren eventuell folgenden einzel- oder gruppenpsychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten (Akutpsychotherapie, Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung, Probatorik, Richtlinienpsychotherapie) dar. Neben dem diagnostischen Interview mit Erfassung eines psychopathologischen Befundes werden ihre Beschwerdesymptomatik, sowie anamnestische und medizinische Informationen aus Ihrem Leben von mir erfragt. Ergänzend werden gegebenenfalls bereits niederschwellige Testbögen zur Differenzierung der Beschwerdesymptomatik angewendet. Der Sprechstundentermin umfasst in der Regel 50 Minuten.